Kältemittelbewegungen¶
Plausibilität¶
Um Fehler bei der Eingabe zu verhindern werden die Daten auf Plausibilität geprüft. Dabei gelten folgende allgemeine Regeln:
- Die Füllmenge einer Kälteanlage darf 0 kg nicht unterschreiten.
- Die Füllmenge einer Kälteanlage darf 2000 kg nicht überschreiten.
- Die Füllmenge der Kältemittelbewegung darf die Füllmenge der Kälteanlage nicht überschreiten.
Änderung der Stammdaten von Kälteanlagen¶
Ein Hinzufügen, sowie das Stornieren von Kältemittelbewegungen kann in Änderungen der Stammdaten von Kälteanlagen resultieren, das Verändern oder Löschen einer Kältemittelbewegung jedoch nicht. Diese Verfahrensweise basiert auf den Unterschieden der Eingabeschnittstellen und deren primärer Benutzer. Alle für Smartphones entwickelten Systeme dienen ausschließlich zur Registrierung neuer Aktionen. Das Portal dient zur Administration und Auswertung dieser Eingaben.
Begründungen¶
Anlagenanpassung¶
Eine Anlagenanpassung wählt man, wenn die Füllmenge der Anlage aufgrund einer Änderung an den durch die Kälteanlage versorgten Systemen anpasst werden muss. Bei solch einem Eintrag addiert oder subtrahiert das System die entsprechende Menge von der Anlagenfüllmenge.
Anlagenerweiterung¶
Eine Anlagenerweiterung wählt man, wenn die Füllmenge der Anlage aufgrund einer Änderung an der Kälteanlage selbst angepasst werden muss. Bei solch einem Eintrag addiert oder subtrahiert das System die entsprechende Menge von der Anlagenfüllmenge.
Austausch¶
Bei solch einem Eintrag addiert oder subtrahiert das System die entsprechenden Mengen von der Anlagenfüllmenge.
Demontage¶
Solche Einträge sind nur für aktive Kälteanlage zulässig.
Bei einer Demontage wird das gesamte Kältemittel aus der Kälteanlage vollständig entfernt. Beim Eintragen solch einer Kältemittelbewegung ändert sich der Status der Kälteanlage von aktiv zu inaktiv. Bei solch einem Eintrag subtrahiert das System die entsprechende Menge von der Füllmenge der Kälteanlage.
Füllmengenkorrektur¶
Solche Einträge sind nur bei Kälteanlage mit CO2-Kältemittel zulässig und verändert nicht die Füllmenge der Kälteanlage.
Havarie¶
Eine Havarie entspricht einem vollständigen Verlust des Kältemittels einer Kälteanlage.
Inbetriebnahme¶
Solche Einträge sind nur für deaktivierte Kälteanlagen zulässig.
Beim Eintragen solch einer Kältemittelbewegung ändert sich der Status der Kälteanlage von inaktiv zu aktiv. Die eingetragene Füllmenge wird vollständig auf die Füllmenge der Kälteanlage addiert.
Nachfüllung¶
Die Nachfüllung ist nur innerhalb von 3 Monaten nach einer Inbetriebnahme zulässig. Dazu überprüft das System, ob ein Inbetriebnahme Eintrag innerhalb der Karenzzeit existiert oder das Baujahr der Kälteanlage in die vorhergehenden 3 Monate fällt.
Undichtigkeit¶
Wird versucht eine Undichtigkeit mit mehr als 90 % der Füllmenge der Kälteanlage einzutragen, so wird dieser Eintrag als Havarie gewertet.
Kältemittel-Herkunft und Verwendung¶
Wird einer Kälteanlage Kältemittel entnommen oder zugeführt, so ist bei Entnahme die Art der Herkunft und bei Zuführung die Art der Verwendung zu hinterlegen. Dafür werden die im Folgenden beschriebenen Begriffe verwendet.
Neuware¶
Dies bedeutet eine Ware entsprechender Qualität gemäß DIN.
Entsorgung¶
Dies bedeutet eine Weitergabe eines Erzeugnisses an eine andere Stelle, in der Regel, um es zu vernichten.
Recycling¶
Dies bedeutet eine Reduzierung der Verunreinigungen des Kältemittels. Das geschieht durch Reduzierung von Verunreinigungen in gebrauchten Kältemitteln durch Abscheiden von Öl, Entfernen von nicht kondensierbaren Gasen und die Verwendung von Geräten wie Filter, Trockner oder Filtertrockner, um die Feuchtigkeit, den Säuregehalt und den Gehalt an Partikeln zu verringern.
Wiederaufbereitung¶
Dies bedeutet eine Aufarbeitung von gebrauchten Kältemitteln nach den Festlegungen für ungebrauchte Produkte.
Kältemittel Identifikationsnummer¶
Die Kältemittel Identifikationsnummer dient zur Nachverfolgbarkeit des Kältemittels. Hier ist zum Beispiel die Chargen- oder Flaschennummer einzutragen, um den Ursprung oder den Verbleib des Kältemittels nachvollziehen zu können.
Entsorgungsunternehmen¶
Die Angabe eines Entsorgungsunternehmens dient zum Protokollieren des Wechsels der Verantwortung des Kältemittels und des zertifizierten Unternehmens.